Vertretung – Rechtsanwalt Breslau
Gerichtsvertretung
Mein Team bietet die Unterstützung im Bereich der Prozessvertretung in Gerichts- und Schiedsverfahren in Polen, aus vielen Rechtsgebieten (Zivil-, Straf-, Wirtschafts- und Familienrecht) an. Mit dem Bereich der Sachen, die ich führe, können Sie sich hier vertraut machen.
Ich ermutige Sie auch zum Kontakt zwecks Feststellung, ob ich Ihre Sache übernehmen kann. Insbesondere, wenn Sie Zweifel haben, ob die Sache sich im Bereich meiner Praxis befindet.
Hier können Sie sich mit der Liste der Gerichte, vor denen ich die Sachen führe, vertraut machen.
Vertretung vor Behörden
Ich habe Erfahrung in der Bedienung von Unternehmern vor dem Amt für die Regulierung der Energiewirtschaft (Windfarmen, Konzessionen für Kraftstoffumsatz, Streitsachen im Bereich der Bedingungen für den Anschluss an die Netze), Amt für Elektronische Kommunikation, Amt für Schienenverkehr, Amt für Konkurrenz- und Konsumentenschutz. Ich vertrete meine Kunden auch vor den Stadt- und Gemeindebehörden in vielen Angelegenheitsarten.
Vertretung von Dritten
Ich biete die Unterstützung im Bereich der Vertretung meiner Kunden gegenüber den Dritten in einer ganzen Reihe von Angelegenheiten an.
Das betrifft beispielsweise:
- Vertretung gegenüber den zukünftigen Kontrahenten (Unterstützung bei Verhandlungen von Verträgen),
- Vertretung gegenüber den gegenwärtigen Kontrahenten (Verträge neu verhandeln, Lösen von Streitsachen),
- Vertretung gegenüber anderen Personen – zum Beispiel gegenüber ehemaligen Geschäftspartnern, Eheleuten usw.
- Vertretung gegenüber den Unternehmen aus derselben Kapitalgruppe (z.B. gegenüber den Tochtergesellschaften ).
Vertretung gegenüber den ausländischen Unternehmen.
In Anbetracht der fließenden Deutsch- und Englischkenntnisse biete ich auch Koordinierung der Zusammenarbeit mit ausländischen Rechtsanwälten an – falls Sie mit einem Streitfall vor ein ausländisches Gericht gehen müssen (oder wenn Sie vor solchem Gericht beklagt wurden).
Wenn Sie in eine Streitsache mit dem Unternehmen aus einem anderen Staat verwickelt sind, ist es wert zu prüfen, ob es möglich und zweckmäßig ist, es in Polen zu beklagen. Auch im Falle, wenn Sie beklagt wurden, soll es zuerst das beurteilt werden, ob Sie vor Gericht eines fremden Staates beklagt werden können.